Die individuelle Betreuung bei der Pflege von Menschen ist Ziel und Prinzip für unsere Mitarbeiter. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Mitmenschen eine liebevolle und umfassende Pflege in einer angenehmen Umgebung zu bieten.
Pflege bedeutet für uns:
• Der pflegebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt
• Wir unterstützen wo Hilfe benötigt wird
• Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern
• beraten und begleiten
• fachgerechte Pflege zu leisten
Der Begriff Wohnen mit Pflegeleistungen bezeichnet die vollstationäre Langzeitpflege. Wir wollen mit der Bezeichnung Wohnen mit Pflegeleistungen zum Ausdruck bringen, dass das Wohnen und somit die Individualität des Menschen im Vordergrund steht. Die Pflege versteht sich als Lebensbegleitung. Es ist uns wichtig, dass unsere Bewohner/Innen unser Haus als Zuhause annehmen können.
Unsere intensive Zusammenarbeit mit Angehörigen, Hausärzten und Therapeuten gewährleistet eine menschliche und fachliche Pflege unserer Bewohner.
Bei uns können Sie mit und ohne Pflegestufe wohnen.
Die Kurzzeit oder Verhinderungspflege bezeichnet Wohnen mit Pflegeleistungen für einen begrenzten Zeitraum. Die mögliche Dauer richtet sich jeweils nach der Pflegestufe. Wir bieten Kurzzeitpflege mit und ohne Pflegestufe an.
Nach der Kurzzeit-, bzw. Verhindertenpflege ist es jederzeit möglich in „Wohnen mit Pflegeleistungen“ zu wechseln.
Unsere nichtorientierten Bewohner bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Pflege. Dabei legen wir auf gemeinsame Aktivitäten sehr viel Wert. Eine individuelle Betreuung ist für uns selbstverständlich.
Grundsätzliches
Die Leistung nach 43 b SGB XI stellt eine zusätzliche Betreuungsleistung dar, die für Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, sowie psychischer oder geistiger Erkrankungen von der Pflegeeinrichtung beantragt werden kann. Wird die Leistung von der Pflegekasse genehmigt, hat der Bewohner Anspruch auf weitere Betreuungsangebote in Einzel- und Gruppenaktivitäten mit unseren, dafür speziell ausgebildeten, Mitarbeiterinnen.
Ziele der zusätzlichen Betreuung sind unter anderem
die Steigerung des Wohlbefindens, Erhaltung der Alltagskompetenz, Vermeidung von Isolation und Förderung der Kommunikation.
Die Leistungsvergütung wird von den Pflegekassen übernommen.